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Corvée ArtikelBuch-Tipp: Das Master Key System Lesen und nicht Überlesen Für dieses Buch braucht Mann ( bzw. Frau) ZEIT. Im Feudalismus genannte Corvée die unbezahlte Arbeit, die Lehnsnehmer – ob frei oder unfrei – für ihren Lehnsherrn leisten mussten; also jegliche erzwungene, insbesondere vom Staat eingeforderte, Arbeit.
Obwohl die Corvée ein charakteristisches Merkmal des Feudalsystems bildete, war sie als Institution viel älter als der Feudalismus und war in seinen Hauptmerkmalen schon in dem Römischen Reich entwickelt. Unter jenem System mussten gewisse Klassen des römischen Systems körperliche Dienste (operae) für den Staat oder für Privateigentümer leisten. Abgesehen von den Verpflichtungen (operae officiales), die freigelassenen Männern als Bedingung für ihre Freiheit auferlegt wurden, die üblicherweise als unbezahlte Arbeit auf dem Gut des Grundbesitzers abgeleistet wurden, waren die halbsklavischen coloni verpflichtet, abgesehen von der Pachtzahlung eine bestimmte Anzahl von Tagen auf einem für den Landbesitzer reservierten Teil des Guts ohne Entschädigung zu arbeiten. Der Staat trieb auch an Stelle von Steuern persönliche Arbeit (operae publicae) von bestimmten Klassen für den Bau von Straßen, Brücken und Deichen ein, während die Einwohner verschiedener Regionen für den Betrieb des Transport- und Nachrichtensystems (cursur publicus) verantwortlich waren, für das Pferde, Wagen und Arbeit requiriert wurden.
Unter den fränkischen Königen, die in ihrer Verwaltung der römischen Tradition folgten, wurde das System aufrechterhalten. Die Grafen waren also innerhalb ihres Bereichs ermächtigt, für die Reparatur von Straßen und andere öffentliche Aufgaben die Arbeit der Einwohner des Pagus einzufordern, während die Missi und andere öffentliche Funktionäre auf ihren Reisen ermächtigt waren, von der Bevölkerung auf dem Weg Bewirtung und Transportmittel für sich selbst und ihren Besitz zu verlangen. Zwischen dem 6. und 10. Jahrhundert wandelten sich die gallo-römischen Güterins feudale Modell um, und unter den politischen Bedingungen dieser wirtschaftlichen Revolution, in der sich die Beamten des fränkischen Reichs zu vererblichen Feudalherren entwickelten, entfaltete sich das Corvée-System, wie es während des ganzen Mittelalters existierte, und in einigen Staaten bis weit in das 19. Jahrhundert hinein überlebte. Der römische Landbesitz wurde von freien Bauern, Coloni und durch Sklavenarbeit bestellt. Unter fränkischer Herrschaft wurden die Bauern Coloni oder Hospites und die Sklaven Leibeigene. Der Landbesitz wurde nun gewöhnlich in den Bereich des Lehnsherrn (terra indominicata, dominicum) und eine Reihe von Landparzellen (mansi) geteilt, die per Los an die Landwirte des Besitzes verteilt wurden. Diese erhielten sie teilweise gegen Pachtzahlung, teilweise gegen persönlichen Dienst und Arbeit auf dem Gut. Diese Verpflichtungen waren in Natur und Umfang exakt definiert und für jeden Mansus dauerhaft festgelegt und gingen auf jeden neuen Lehnsmann über.
Bezüglich der Natur der Corvées ist anzumerken, dass die Feudalherren in dem Mittelalter den zentralisierten Staat für alle Verwaltungszwecke ersetzt hatten, und die ihnen von den Lehnsnehmern geschuldeten Dienste spielten teilweise die Rolle einer Pacht in Form von Arbeit, teilweise die der von den römischen und fränkischen Monarchen anstelle von Geldsteuern eingefordeten Arbeiten, die die Feudalherren als Souveräne ihrer Gebiete zusätzlich beanspruchten. Zur ersten Gruppe zählte die körperliche Arbeit auf den Feldern, das Reparieren von Gebäuden, Fällen von Bäumen, das Dreschen von Getreide sowie der Transport von Getreide, Wein und Holz. Zur zweiten Gruppe gehörten Straßenarbeiten, die Errichtung und Reparatur von Brücken, Burgen und Kirchen und der Briefversand. Corvées wurden zusätzlich unterschieden als real, d. h. zu einer Landparzelle gehörig, oder persönlich, d. h. an bestimmte Personen gebunden.
Trotz der Tatsache, dass die Corvées gewöhnlich streng durch örtliche Gewohnheiten und durch die Pachtverträge definiert waren, und dass in einer Zeit knappen Geldumlaufs die Bezahlung in körperlicher Arbeit für die Armen ein Vorteil war, eröffnete das System offenbar Möglichkeiten zu dem Missbrauch. Mit der Zunahme städtischen Lebens schafften es die Stadtbewohner schon früh, sich der lästigen Verpflichtungen zu entledigen; entweder durch Kauf, oder durch den Tausch der persönlichen Arbeit mit der Lieferung von Wagen, Zugpferden und ähnlichem. Auf dem Land überlebte das System zwar, wurde aber geändert, und zwar zu dem schlechteren. Welchen Schutz die freien Bauern auch haben mochten, die Leibeigenen waren fast überall – insbesondere in dem 10. und 11. Jahrhundert – faktisch wie auch nominell in dieser Beziehung der Gnade ihrer Lehnsherren unterworfen (corvéables à merci), und es gab keine Beschränkung der Geldbeträge oder der Arbeit, die von ihnen verlangt werden konnte. Das System war selbst dann unterdrückend, wenn die Adligen nichts für die Dienste zurückgaben, etwa Schutz für den Bauern, seine Familie und sein Land; es wurde unerträglich, als die Entwicklung des modernen Staats die Landbesitzern ihrer Pflichten enthob, nicht aber ihrer Rechte. In dem Fall Frankreichs wurden die Bauern in dem 17. Jahrhundert mit der sogenannten corvée royale belastet, d. h. der Verpflichtung zu unbezahlten Arbeiten an den öffentlichen Straßen; die Verpflichtung wurde 1738 allgemein gemacht. Der natürliche Ärger darüber, dass die Menschen für Land, das ihre Vorfahren gekauft hatten, stets noch beschwerlichen Pflichten unterworfen waren, und das auch noch gegenüber Leuten, die sie selten sahen und von denen sie keinen Nutzen hatten, war eine der wirksamsten Ursachen für die Revolution. Durch die Constituante wurden persönliche Corvées gänzlich abgeschafft, während Landbesitzer die Wahl zwischen den realen Corvées und einer Umwandlung in eine Geldsteuer bekamen. Die 1789 abgeschaffte Corvée royale wurde unter dem Namen prestation unter dem Konsulat durch das Gesetz vom 4. Thermidor X wieder eingeführt und durch nachfolgende Gesetzgebung 1824, 1836 und 1871 modifiziert.
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